Auflösung des Bayerischen
Obersten Landesgerichts
Der für den Freistaat Bayern zuständige
Vergabesenat war seit dem Inkrafttreten des GWB-Vergaberechts dem Bayerischen
Obersten Landesgericht (BayObLG) in München zugeordnet gewesen.
Im Zuge der Auflösung dieses - in der Bundesrepublik bis dato einzigartigen
- Landesgerichts hat sich auch die Zuständigkeit für sofortige
Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammern geändert. Mit
Wirkung vom 1. Januar 2005 ist diese Zuständigkeit für
den gesamten Freistaat Bayern dem Oberlandesgericht München
(OLG München) übertragen worden.
Der Vergabesenat am OLG München ist derzeit
wie folgt zu erreichen:
Postanschrift:
Oberlandesgericht München
- Vergabesenat -
Schleißheimer Straße 139
80797 München
Telefon:
089 / 5597 - 1372 (Geschäftsstelle des Vergabesenats)
Telefax:
089 / 5597 - 1480 (Zentrale Posteingangsstelle)
Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser
Kontaktdaten kann nicht übernommen werden.