Vergabe-Info Online aus  Bonn

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Bundeskabinett beschließt neue Vergabeverordnung

Das Bundeskabinett hat am 26. Juli 2000 den vom Bundeswirtschaftsministerium ausgearbeiteten Entwurf für eine neue Vergabeverordnung verabschiedet. Sie soll die bisherige Vergabeverordnung vom 29. September 1997 ablösen und zugleich die jüngsten EG-Vergaberichtlinien (97/52 EG und 98/4 EG) in deutsches Recht umsetzen. Der Entwurf der Vergabeverordnung enthält insbesondere folgende Neuerungen: 

  • die Abgabe elektronischer Angebote wird im Bereich des öffentlichen Auftragswesens ermöglicht, 
  • die Bereiche Telekommunikation und der Energieversorgung sind entsprechend den europarechtlichen Vorgaben vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen und 
  • die Anforderungen an die Neutralität der am Vergabeverfahren beteiligten Personen werden erstmals explizit geregelt. 
  • Der nunmehr verabschiedete Entwurf in der Fassung vom „7.7.2000“ – die in anderslautenden Meldungen teilweise erwähnte Fassung vom „30.6.2000“ ist überholt - bedarf zu seinem Inkrafttreten der Zustimmung des Bundesrates. Ob und unter welchen Voraussetzungen diese erteilt wird, kann im Augenblick schwer überblickt werden. Aus hiesiger Sicht wird damit gerechnet, daß noch Änderungen an der aktuellen Fassung vorgenommen werden. Ob die Vergabeverordnung dann noch im Laufe des Jahres 2000 in Kraft treten wird erscheint fraglich. 

    Der Entwurf der neuen Vergabeverordnung im Volltext zum Herunterladen
    [Word-Datei, ca. 71 kB]

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    [letzte Aktualisierung: 28.07.2000]