Bundeskabinett beschließt
neue Vergabeverordnung
Das Bundeskabinett hat am 26. Juli 2000 den vom
Bundeswirtschaftsministerium ausgearbeiteten Entwurf für eine neue
Vergabeverordnung verabschiedet. Sie soll die bisherige Vergabeverordnung
vom 29. September 1997 ablösen und zugleich die jüngsten EG-Vergaberichtlinien
(97/52 EG und 98/4 EG) in deutsches Recht umsetzen. Der Entwurf der Vergabeverordnung
enthält insbesondere folgende Neuerungen:
die Abgabe elektronischer Angebote wird im
Bereich des öffentlichen Auftragswesens ermöglicht,
die Bereiche Telekommunikation und der Energieversorgung
sind entsprechend den europarechtlichen Vorgaben vom Anwendungsbereich
des Vergaberechts ausgenommen und
die Anforderungen an die Neutralität
der am Vergabeverfahren beteiligten Personen werden erstmals explizit geregelt.
Der nunmehr verabschiedete Entwurf in der Fassung vom „7.7.2000“ – die
in anderslautenden Meldungen teilweise erwähnte Fassung vom „30.6.2000“
ist überholt - bedarf zu seinem Inkrafttreten der Zustimmung des Bundesrates.
Ob und unter welchen Voraussetzungen diese erteilt wird, kann im Augenblick
schwer überblickt werden. Aus hiesiger Sicht wird damit gerechnet,
daß noch Änderungen an der aktuellen Fassung vorgenommen werden.
Ob die Vergabeverordnung dann noch im Laufe des Jahres 2000 in Kraft treten
wird erscheint fraglich.
Der Entwurf der neuen Vergabeverordnung im Volltext
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