Vergabe-Info Online aus  Bonn

Der Internet-Informationsdienst der Kanzlei Boesen Rechtsanwälte, Bonn


Vergabeverordnung beschlossen
Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrats die neue Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die sog. Vergabeverordnung, beschlossen. Diese enthält unter anderem 

- Regelungen zur Vorabinformation nicht berücksichtigter Bieter, 
- Folgen der Nichtberücksichtigung der vorerwähnten Pflicht zur Vorabinformation
- Befangenheit von Mitwirkenden und zur 
- Anwendung des Vergaberechts 

Einen Überblick über die Regelungen sowie Erläuterungen der wichtigsten Bestimmungen enthält die im Dezember 2000 herausgegebene Sonderausgabe der Vergabe-News, die auch den noch nicht amtlichen Text der Vergabeverordnung enthält. Außerdem wird in verschiedenen Charts z.B. die neue Regelung über die Vorabinformation nicht berücksichtigter Bieter schematisch dargestellt. 
 

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[letzte Aktualisierung: 19.12.2000]