Vergabeverordnung beschlossen
Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrats die neue Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die sog.
Vergabeverordnung, beschlossen. Diese enthält unter anderem
- Regelungen zur Vorabinformation nicht berücksichtigter Bieter,
- Folgen der Nichtberücksichtigung der vorerwähnten Pflicht
zur Vorabinformation
- Befangenheit von Mitwirkenden und zur
- Anwendung des Vergaberechts
Einen Überblick über die Regelungen sowie Erläuterungen
der wichtigsten Bestimmungen enthält die im Dezember 2000 herausgegebene
Sonderausgabe
der Vergabe-News, die auch den noch nicht amtlichen Text
der Vergabeverordnung enthält. Außerdem wird in verschiedenen
Charts z.B. die neue Regelung über die Vorabinformation nicht berücksichtigter
Bieter schematisch dargestellt.